Wasser. Schutz. Gebiet. Machen wir.
Der vorbeugende Schutz des Grundwassers gehört zu unseren Zukunftsaufgaben. Die Stadtwerke haben deshalb für die Wassergewinnungsanlage „Kossen-Tannen“ durch den Landkreis Emsland 2008 ein neues Wasserschutzgebiet festsetzen lassen. So wird das Trinkwasser nachhaltig geschützt.
Als Wasserwerk der Stadt Meppen versorgen wir aktuell ca. 26.000 Einwohner*innen sowie Firmen - mit Ausnahme der Ortsteile Meppens. Die Fördermenge beträgt etwa 1,5 Millionen Kubikmeter pro Jahr. Durch das auf 30 Jahre befristete Wasserschutzgebiet ist die Qualität des Wassers beständig gesichert. Damit wird auch den Vorgaben der Europäischen Union gefolgt. Das Wasserschutzgebiet befindet sich im Nordosten des Meppener Stadtgebietes. Ein kleiner Anteil liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Stavern. Die Stadtwerke haben im Schutzgebiet ca. 3 ha landwirtschaftlich genutzte Flächen erworben, um so auch hohen Nitrateinträgen aus dem intensiven Ackerbau in das Grundwasser vorzubeugen. Und es liegen im Schutzgebiet rund 30 ha Wald im Eigentum der Stadtwerke.
Der Landkreis Emsland hat das Wasserschutzgebiet 2008 durch eine Verordnung festgesetzt. Diese beinhaltet zahlreiche Verbote und Einschränkungen, die dem besonderen und nachhaltigen Schutz des Grundwassers dienen. So geht es z. B. für die Landwirtschaft um Regeln, die den Nitrateintrag in das Grundwasser minimieren. Weitere Vorschriften betreffen den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und den Abbau von Boden. Da die Gefahr für das genutzte Grundwasser mit zunehmendem Abstand von den Förderbrunnen abnimmt, wurde das neue Wasserschutzgebiet in mehrere Bereiche unterteilt. Insgesamt umfasst das Schutzgebiet eine Gesamtfläche von 1.160 ha und gliedert sich in einen
In der eingezäunten Schutzzone I befinden sich die sechs Entnahmebrunnen des Wasserwerkes, die aus einer Tiefe von rd. 50 m das Grundwasser für die Aufbereitungsanlage fördern. Die Zone I (Fassungsbereich) dient dem Schutz der Gewinnungsanlage vor Verunreinigungen und sonstigen Beeinträchtigungen und liegt in einem Umkreis von 10 m rings um die Förderbrunnen.
Die Zone II (engere Schutzzone) soll den Schutz vor biologischen Verunreinigungen durch pathogene Mikroorganismen (Krankheitserreger) und vor sonstigen Beeinträchtigungen gewährleisten, die von verschiedenen menschlichen Tätigkeiten (Landnutzung usw.) und Einrichtungen ausgehen. Die engere Schutzzone erstreckt sich um die jeweilige Brunnenachse mit einem Radius von 130 m.
Die Zonen III A und III B (weitere Schutzzone) sollen das Grundwasser vor schwer abbaubaren chemischen Verunreinigungen und Beeinträchtigungen schützen. Die weitere Schutzzone erstreckt sich von der Grenze der Schutzzone II bis zum Ende des Einzugsgebietes bis auf Höhe der Ortslage Apeldorn. Die Ortslage selbst ist nicht eingeschlossen.
Die östliche Grenze des Schutzgebietes verläuft entlang des Moorweges und ab dessen Einmündung in die B 402 in südsüdwestliche Richtung westlich der Ortslagen Heidesiedlung und Bokeloh zum geplanten Seitenkanal Gleesen – Papenburg (Damm). Die nördliche Abgrenzung des Wasserschutzgebietes befindet sich in einem Abstand von ca. 100 - 150 m südlich des Damms in einem Bogen über die Siedlungs- und Einfamilienhausbebauung im Bereich Bokeloher Straße – Dammstraße – Görresstraße und das Wehr Herrenmühle zum Schlagbrückener Weg, auf den sie auf Höhe der B 402 trifft. Die westliche Begrenzung des Schutzgebietes orientiert sich in etwa am Verlauf des Schlagbrückener Weges.
Kooperation mit der Landwirtschaft
Seit 1994 besteht eine Kooperation zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft, um Interessenkonflikte zwischen dem Schutz des Trinkwassers und einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung in den Trinkwassergewinnungsgebieten kooperativ zu lösen.
Beteiligte:
Finanziert wird diese Arbeit in der Kooperation durch die Wasserentnahmegebühr sowie aus Mitteln der Europäischen Gemeinschaft. Mit diesen Mitteln werden u. a. freiwillige Vereinbarungen mit den bewirtschaftenden Landwirt*innen geschlossen. Die breite Akzeptanz bei den landwirtschaftlichen Betrieben zeigt, wie erfolgreich die Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Stadtwerken ist.
Wasserschutzgebiet (1 MB) | |
Schutzgebietsverordnung Kossen-Tannen (84 kB) |